HRB 1008: Optik Puzig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen, Kölner Str. 69, 41539 Dormagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Puzig, Arthur, Dormagen, * ‒.‒.‒‒. Infolge Namensänderung nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Puzig, Petra, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Optik Puzig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen, (Kölner Str. 69, 41539 Dormagen).Die Gesellschafterversammlung vom 14. August 2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 50.000,00 DM (entspricht 25.564,59 EUR) um 10.435,41 EURO auf 36.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Juwelier Puzig KG, Dormagen (Amtsgericht Neuss (HRA 3213)) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14. August 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14. August 2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14. August 2008 mit der Juwelier Puzig KG mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRA 3213) verschmolzen.
Optik Puzig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen, (Kölner Str. 69, 41539 Dormagen).Die Gesellschafterversammlung vom 14. August 2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 50.000,00 DM (entspricht 25.564,59 EUR) um 10.435,41 EURO auf 36.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Juwelier Puzig KG, Dormagen (Amtsgericht Neuss (HRA 2313)) beschlossen. 36.000,00 EUR.
Optik Puzig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen (Kölner Str. 69, 41539 Dormagen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14. August 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14. August 2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14. August 2008 mit der Juwelier Puzig KG mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRA 2313) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Optik Puzig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen (Kölner Str. 69, 41539 Dormagen). Der mit der Juwelier Puzig KG, Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRA 3213) am 27. Dezember 2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 27. Dezember 2007 zum 31. Dezember 2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.