"Optik Seeling GmbH", Wuppertal (Heckinghauser Str. 77, 42289 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Optik Seeling e.K. (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22285) am 29.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"Optik Seeling GmbH", Wuppertal (Heckinghauser Str. 77, 42289 Wuppertal). Blickpunkt, Zweigniederlassung der Optik Seeling GmbH, 42103 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen unter der Firma Optik Seeling e.K. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, 54 AR 407/2007) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.