Optik Willy Etterer GmbH, Landshut (Altstadt 28, 84028 Landshut). Die Verschmelzung wurde am 28.4.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut HRA 9292).
Optik Willy Etterer GmbH, Landshut (Altstadt 28, 84028 LandshutOptik Willy Etterer GmbH, Landshut (Altstadt 28, 84028 Landshut). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ungewitter Friedrich, Essenbach, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Optik Willy Etterer, Inh. Friedrich Ungewitter e. K. mit dem Sitz in Landshut geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.