Optima Video Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hürth (Rewestraße, 50354 Hürth). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REWE West Beteiligungs GmbH am 30.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Optima Video Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hürth (Rewestraße, 50354 Hürth). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.11.2006 mit der REWE West Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 43428) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.