HRB 20169: Ora Cura - Intensiver Pflegedienst GmbH, Greifswald, Am Koppelberg 14, 17489 Greifswald. Bestellt als Geschäftsführer: Mendle, Nils, Groß Kiesow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20169:Ora Cura - Intensiver Pflegedienst GmbH, Greifswald, Robert-Blum-Straße 18, 17489 Greifswald.Änderung der Geschäftsanschrift: Am Koppelberg 14, 17489 Greifswald.
HRB 20169:Ora Cura - Intensiver Pflegedienst GmbH, Greifswald, Robert-Blum-Straße 18, 17489 Greifswald.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2015. Geschäftsanschrift: Robert-Blum-Straße 18, 17489 Greifswald. Gegenstand: die Erbringung von Leistungen nach SGB V und SGB XI, insbesondere die 24-Stunden-Intensivpflege für Kinder und Erwachsene, Tagespflege, Hauswirtschaft, Pflegeberatung und Schulung, Urlaubs- und Verhinderungspflege und Urlaubsbegleitung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mendle, Jessica, Groß Kiesow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Ora Cura Intensiver Pflegedienst e.K. mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRA 20003 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.08.2015 und des Zustimmungsbeschlusses des Gesellschafters des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2013. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der am heutigen Tag erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.