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Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH, Würselen (HRB 4987) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Monnetstr. 24
52146 Würselen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 4987
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH aus Würselen war im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 4987 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH ihren Standort nicht geändert. Die Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 16.08.2017
Löschung von Amts wegen

HRB 4987: Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH, Würselen, Monnetstr. 24, 52146 Würselen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 10.04.2017
Löschungsankündigung

HRB 4987: Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH, Würselen, Monnetstr. 24, 52146 Würselen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, weil das Insolvenzverfahren Amtsgericht Aachen 19 IN 639/03 beendet und Vermögen der Gesellschaft nicht mehr erkennbar ist. Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

16.08.2017
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 16.08.2017

10.04.2017
Registervorgang

Löschungsankündigung 10.04.2017