Orange 21 GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstr. 17, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.05.2011 mit der MS "United Milos" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 107359) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 27.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG