HRB 747426: Oras Germany GmbH, Stuttgart, Sigmaringer Straße 107, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Aslan, Semra, Nufringen, * ‒.‒.‒‒; Göltl, Doris, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jepsen, Petra, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Tauer, Thorsten Franz, Asperg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 747426: Oras Germany GmbH, Stuttgart, Sigmaringer Straße 107, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Lehtinen, Kari, Helsinki / Finnland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Lengauer, Markus, St. Barbara / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 747426: Oras Germany GmbH, Stuttgart, Sigmaringer Straße 107, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lengauer, Markus, St. Barbara / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pekka, Kuusniemi, Rauma/Finnland, * ‒.‒.‒‒.
HRB 747426: Oras Germany GmbH, Stuttgart, Sigmaringer Straße 107, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Aslan, Semra, Nufringen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Simon, Frank, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 747426:Oras Germany GmbH, Stuttgart, Sigmaringer Straße 107, 70567 Stuttgart.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2014 mit Änderung vom 20.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.01.2014 und vom 20.01.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IC Holding GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 739161) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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