HRB 19718: Orden der Georgs-Ritter Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Duisburg, Am Grillopark 5, 47169 Duisburg. Die Hauptversammlung vom 08.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Orden der Georgs-Ritter Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Duisburg, Am Grillopark 5, 47169 Duisburg. Die Hauptversammlung vom 10.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Orden der Georgs-Ritter Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Duisburg (Am Grillopark 5, 47169 Duisburg). Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.07.2007 mit Änderung vom 02.10.2007. Gegenstand: 1. Der Orden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne der Gemeinnützigskeitsvorschriften der Abgabenordnung. 2. Der Ordenszweck wird insbesondere durch Übernahme folgender Aufgaben erfüllt: a) Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Tier-, Landschafts- und Deckmalschutz sowie des Heimatgedankens; b) Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; c) selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des § 53 Abgabenordnung begünstigter Personen. 3. Der Orden initiiert und / oder fördert in seinem Umfeld Projekte, die dazu beitragen, Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige zu mobilisieren, der Integration von gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch von Wissen und Erfahrung zwischen den Generationen zu dienen. 4. Der Orden ist berechtigt, Mittel für die Durchführung der Aufgaben der gemeinnützigen AG von Dritten entgegenzunehmen, und zwar insbesondere als Spenden, Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere Körperschaften zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung). 5. Die Gesellschaft wird die vorgenannten Zwecke insbesondere in der Weise erfüllen, dass sie andere gemeinnützige Einrichtungen finanziell und materiell unterstützt. Die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirkung nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen des Ordens wie eignes Wirken zuzurechnen ist. 6. Der Orden darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Satzungszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind, insbesondere unselbständige Stiftungen (Zustiftungen) führen und verwalten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Bedürfnisse der Gesellschaft festgelegt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann, auch wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern das Recht zur Alleinvertretung einräumen. Vorstand: Grillo, Gabriela, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Gründerin der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen hat, ist: Grillo , Gabriela , Mülheim an der Ruhr.Den ersten Aufsichtsrat bilden: Hoeren , Heinrich , Mülheim an der Ruhr Geikowski , Klaus , Alpen Wegener , Jürgen , Hünxe.