HRB 179749 B: Organical CAD/CAM GmbH, Berlin, Ruwersteig 43, 12681 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Rübeling, Günter August
HRB 179749 B: Organical CAD/CAM GmbH, Berlin, Ruwersteig 43, 12681 Berlin. Geschäftsführer: 2. Rübeling, Günter August, * ‒.‒.‒‒, Geestland; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 179749 B: Organical CAD/CAM GmbH, Berlin, Ruwersteig 43, 12681 Berlin. Firma: Organical CAD/CAM GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ruwersteig 43, 12681 Berlin; Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung von Kleinserien und der Handel von Maschinen, Scannern und Zubehör der CAD-CAM-Technik im Dentalbereich sowie die Entwicklung und der Vertrieb der dazugehörigen Software und Lizenzen. Außerdem der Handel mit Verbrauchsmaterial im Dentalbereich. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Klar, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.08.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der R + K CAD/CAM Technologie GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 36545 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 18.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.