HRB 6363:Ori - das Original, Gebäck & Snack GmbH, Rauhenebrach-Untersteinbach, Hauptstr. 19, 96181 Rauhenebrach-Untersteinbach.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 6363:Ori - das Original, Gebäck & Snack GmbH, Rauhenebrach-Untersteinbach, Hauptstr. 19, 96181 Rauhenebrach-Untersteinbach.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Grobshtein Yarom, Hadas Neshika, Kronach, * ‒.‒.‒‒; Oppel, Michael, Rauhenebrach-Untersteinbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Ori - das Original, Gebäck & Snack GmbH, Rauhenebrach-Untersteinbach, Hauptstr. 19, 96181 Rauhenebrach-Untersteinbach.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Oppel, Sandra, geb. Gwarek, Rauhenebrach-Untersteinbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Oppel, Michael, Rauhenebrach-Untersteinbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ori - das Original, Gebäck & Snack GmbH, Rauhenebrach-Untersteinbach, Hauptstr. 19, 96181 Rauhenebrach-Untersteinbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2009. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 19, 96181 Rauhenebrach-Untersteinbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion von Tiefkühlteiglingen sowie der Handel mit Backwaren und sonstigen Lebensmittel und Getränken aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemein wird die Gesellschaft durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur Alleinvertretung eingeräumt werden, Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Grobshtein Yarom, Hadas Neshika, Kronach, * ‒.‒.‒‒; Oppel, Sandra, Rauhenebrach-Untersteinbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.