HRA 17925: Original Mastering e.K., Dortmund, Hainallee 50, 44139 Dortmund. Die Niederlassung ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg, HRA 119263) verlegt.
HRA 119263: Original Mastering e.K., Hamburg, Shanghaiallee 18, 20457 Hamburg. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Shanghaiallee 18, 20457 Hamburg. Inhaber: Welsing, Philipp Daniel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRA 17925) nach Hamburg verlegt. Entstanden im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung der Original Mastering OM GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 23400) als Ganzes auf das Vermögen des Alleingesellschafters aufgrund des Verschmelzungvertrages vom 23.07.2014 mit Änderung vom 07.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversamlungen vom 23.07.2014 und 07.08.2014.
HRA 17925:Original Mastering e.K., Dortmund, Hainallee 50, 44139 Dortmund.(die Bearbeitung von Audio-Material und Vorbereitung für die Tonträger Vervielfältigung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Hainallee 50, 44139 Dortmund. Inhaber: Welsing, Philipp Daniel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden im Wegen er Umwandlung durch Verschmelzung der Original Mastering OM GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 23400) als Ganzes auf das Vermögen des Alleingesellschafters aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2014 mit Änderung vom 07.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungen vom 23.07.2014 und 07.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird