HRA 2937: Origo S.P. GmbH & Co. KG, Halberstadt, Über der Schlagmühle 46, 38820 Halberstadt. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Steinke Orthopädie-Center GmbH mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRB 113444) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 14.07.2016 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und ist dadurch wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2937: Origo S.P. GmbH & Co. KG, Halberstadt, Über der Schlagmühle 46, 38820 Halberstadt. Die Steinke salus Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRB 13765) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2937: Origo S.P. GmbH & Co. KG, Halberstadt, Über der Schlagmühle 46, 38820 Halberstadt. Die Steinke salus GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRA 3083) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Origo S.P. GmbH & Co. KG, Halberstadt, Über der Schlagmühle 46, 38820 Halberstadt.(Verwaltung des eigenen und fremden Vermögens, Dienstleistungen und Beratungen im Bereich Marketing, Vertrieb, Finanzen, Abrechnung, Facility Management und Unternehmenssteuerung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten sowie der Handel mit Produkten aus den Bereichen Orthopädie, technische Rehabilitationsmittel, Medizintechnik, Sanitätshaus, Gesundheits- und Wellnessprodukte, Fusspflege und Kosmetik, Friseurhandwerk, Geschenk- und Dekoartikel, Gastronomie, Lebensmittel und sonstige Waren des täglichen Bedarfs.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Über der Schlagmühle 46, 38820 Halberstadt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Origo S.P. Verwaltungs-GmbH, Halberstadt (AG Stendal HRB 13369), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.