Orlita Dosiertechnik GmbH, Wettenberg (Felsweg 16, 35435 Wettenberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ProMinent Dosiertechnik GmbH am 18.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Orlita Dosiertechnik GmbH, Wettenberg (Felsweg 16, 35435 Wettenberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ProMinent Dosiertechnik GmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 331350) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Orlita Dosiertechnik GmbH, Wettenberg (Felsweg 16, 35435 Wettenberg). Nicht mehr Geschäftsführer: Cooper, Graham.