Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
21 |
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c)
Ausgeschieden als Kommanditist:
Zschetzsche, Catrin, Minden, * ‒.‒.‒‒.
Nach Erhöhung der Einlage im Wege der Sonderrechtsnachfolge
um 200.000,00 EUR Kommanditist:
von der Emde, Milena, Minden, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
450.000,00 EUR. |
a)
22.02.2023
Kuhlmann |
20 |
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c)
Nach Herabsetzung der Einlage um -400.000,00 EUR
Kommanditist:
Dr. von der Emde, Holger, Minden, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
261.100,00 EUR.
Nach Erhöhung der Einlage im Wege der Sonderrechtsnachfolge
um 150.000,00 EUR Kommanditist:
von der Emde, Milena, Minden, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
250.000,00 EUR.
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Kommanditist:
von der Emde, Henrik, Göttingen, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
250.000,00 EUR. |
a)
22.11.2022
Kuhlmann |
HRA 3543: Ornamin-Kunststoffwerke GmbH & Co.KG, Minden, Kuckuckstraße 20a - 24, 32427 Minden. Die Firma der Persönlich haftender Gesellschafter: Wilhelm Zschetzsche Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Minden (AG Bad Oeynhausen HRB 5290). Jetzt: Persönlich haftender Gesellschafter: Ornamin Beteiligungs-GmbH, Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 5290).
HRA 3543: Ornamin-Kunststoffwerke GmbH & Co.KG, Minden, Kuckuckstraße 20a - 24, 32427 Minden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2020 mit der Instore-Marketing GmbH mit Sitz in Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 12119) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3543: Ornamin-Kunststoffwerke GmbH & Co.KG, Minden, Kuckuckstraße 20a - 24, 32427 Minden. Nach Änderung des Familiennamens weiterhin Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Oberste-Meier, Marie Christin, Hüllhorst, * ‒.‒.‒‒.
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