HRB 119633: Ortem BLV Holding GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der Ortem HoldCo B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Niederländische Handelskammer (Kamer van Koophandel) Nr. 34292860) am 19.12.2017 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 119633: Ortem BLV Holding GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28.11.2017 mit der Ortem HoldCo B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Niederländische Handelskammer (Kamer van Koophandel) Nr. 34292860) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des niederländischen Rechts mit Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRB 119633: Ortem BLV Holding GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es ist beabsichtigt, die Ortem BLV Holding GmbH mit Sitz in Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119633 als übertragende Rechtsträgerin auf die Ortem HoldCo B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer der Niederlande (Kamervan Koophandel) unter der Nummer 34292860 als übernehmende Rechtsträgerin unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht:1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg gem. § 122d Satz 1 UmwG eingereicht.2. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaftena) Ortem BLV Holding GmbH (übertragende Rechtsträgerin) Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts Firma: Ortem BLV Holding GmbH Sitz: Hamburg, Deutschland) b) Ortem HoldCo B.V. (übernehmende Rechtsträgerin) Rechtsform: besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Firma: Ortem HoldCo B.V.Sitz: Amsterdam, Niederlande3. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung) Ortem BLV Holding GmbH Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119633) Ortem HoldCo B.V.Handelsregister der Handelskammer der Niederlande (Kamer van Koophandel)unter der Nummer 342928604. 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnena) Rechte der Gläubiger Ortem BLV Holding GmbH Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die Ortem BLVHolding GmbH und geht ihr Vermögen einschließlich ihrer Verbindlichkeiten auf die Ortem HoldCo B.V. über; diese ist also künftig Anspruchsgegnerinder Gläubiger der Ortem BLV Holding GmbH. Der Schutz der Gläubiger der Ortem BLV Holding GmbH vor den hieraus potenziell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich zum einen nach § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Ortem BLV Holding GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Ortem BLV Holding GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Ortem BLV Holding GmbH schriftlich anmeldet. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. § 122d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das "Gemeinsame Registerportal der Länder", abrufbar unter der Internet-Adresse "www.handelsregister.de". Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite "www.registerbekanntmachungen.de".Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Zum anderen hat jeder Gläubiger der Ortem BLV Holding GmbH nach niederländischem Recht das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für seine jeweilige Forderung durch mindestens eine der beteiligten Rechtsträgerinnen, wenn nicht seine Forderung bereits anderweitig hinreichend abgesichert ist oder die Durchsetzbarkeit seiner Forderung im Hinblick auf die Finanzlage der Ortem HoldCo B.V. als übernehmender Rechtsträgerin nach Wirksamwerden der Verschmelzung ebenso gewährleistet ist wie zuvor. Innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans durch jede der beteiligten Rechtsträgerinnen nach der für diesen jeweils maßgeblichen Rechtsordnung können die Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht Amsterdam Widerspruch einlegen mit dem Ersuchen, dass Sicherheit gewährt wird. Solange die Frist von einem Monat noch nicht abgelaufen oder wenn ein rechtzeitig erfolgter Widerspruch vom Bezirksgericht nicht zurückgewiesen worden ist, weil die obigen Voraussetzungen vorliegen, und keine beteiligte Rechtsträgerin innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist die vom Gericht bestimmte Sicherheit leistet, darf die nach niederländischem Recht zum Wirksamwerden der Verschmelzung erforderliche Verschmelzungsurkunde nicht errichtet werden. Ist die Verschmelzungsurkunde jedoch in dem Zeitpunkt bereits errichtet worden, in dem rechtzeitig ein Widerspruch erhoben wird, so kann das Gericht auf Antrag eine zu gewährende Sicherheit bestimmen und im Fall der Nichtbefolgung der Bestimmung wiederholt ein Ordnungsgeld verhängen. Ortem HoldCo B.V. Die Gläubiger der Ortem HoldCo B.V. haben nach Maßgabe der soeben geschilderten Bestimmungen des niederländischen Rechts (auch zu den Folgen eines bei dem Bezirksgericht Amsterdam erhobenen Widerspruchs des betreffenden Gläubigers) ebenfalls das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für ihre jeweilige Forderung.b) Rechte der Minderheitsgesellschafter Ortem HoldCo B.V. Das niederländische Recht gewährt den Minderheitsgesellschaftern der Ortem HoldCo B.V. Schutz durch die auch zu deren Gunsten grundsätzlich vorgesehene Prüfung des Verschmelzungsplans. Ortem BLV Holding GmbHDie Ortem BLV Holding GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Einziger Gesellschafter der Ortem BLV Holding GmbH ist die OrtemHoldCo B.V.c) Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwGUnter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Ortem BLV Holding GmbH Herr Christian Bock Holzdamm 28-32,20099 HamburgHamburg, den 22. September 2017Ortem BLV Holding GmbHDie Geschäftsführunggez. Christian Bock
HRB 119633: Ortem BLV Holding GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ortem Vermietung GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 118459) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 119633: Ortem BLV Holding GmbH, Hamburg, Holzdamm 28-32, 20099 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Bock, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Herrmann, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Wimmer, Carsten, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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