Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wendler, Kai, Waldshut-Tiengen, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Wendler, Kai, Waldshut-Tiengen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.11.2024
Gottschaldt |
HRB 412986: Orth & Schöpflin GmbH Malerfachbetrieb + technischer Bautenschutz, Lörrach, Im Entenbad 6a, 79541 Lörrach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wendler, Kai, Waldshut-Tiengen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 412986: Orth & Schöpflin GmbH Malerfachbetrieb + technischer Bautenschutz, Lörrach, Im Entenbad 6a, 79541 Lörrach. Bestellt als Geschäftsführer: Schöpflin, Jannik Siegfried, Lörrach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 412986: Orth & Schöpflin GmbH Malerfachbetrieb + technischer Bautenschutz, Lörrach, Im Entenbad 6a, 79541 Lörrach. Nicht mehr Geschäftsführer: Orth, Hansjörg, Neuenburg am Rhein, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.08.2019 den Teilbetrieb an den Standorten Freiburg im Breisgau und Neuenburg aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Orth & Schöpflin Breisgau GmbH Malerfachbetrieb und technischer Bautenschutz", Neuenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 720596) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 412986: Orth & Schöpflin GmbH Malerfachbetrieb + technischer Bautenschutz, Lörrach, Im Entenbad 6a, 79541 Lörrach. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Orth & Schöpflin Freiburg GmbH Malerfachbetrieb und technischer Bautenschutz", Neuenburg am Rhein (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701436) um 49.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Orth & Schöpflin Freiburg GmbH Malerfachbetrieb und technischer Bautenschutz", Neuenburg am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701436) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.