Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Pflüger, Ulrich, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒ |
|
c)
Eingetreten als Kommanditist:
Pflüger, Ulrich, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
19.000,00 EUR. |
a)
28.04.2023
Cinar |
HRA 6321: Orthim GmbH & Co. KG, Herzebrock-Clarholz, Otto-.Hahn-Str. 17-19, 33442 Herzebrock-Clarholz. Nach Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 6321: Orthim KG, Herzebrock-Clarholz, Otto-.Hahn-Str. 17-19, 33442 Herzebrock-Clarholz. Firma geändert, nunmehr: Neue Firma: Orthim GmbH & Co. KG.
HRA 6321: Orthim KG, Herzebrock-Clarholz, Otto-.Hahn-Str. 17-19, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2015 mit der STARFIT GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRB 7306) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2015 mit der Bodytect GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRB 7984) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6321:Orthim KG, Herzebrock-Clarholz, Otto-.Hahn-Str. 17-19, 33442 Herzebrock-Clarholz.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Orthim Beteiligungs GmbH, Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh HRB 9494).
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