Ortho-Schaftbau GmbH, Warnemünde, Friedrich-Barnewitz-Straße 4b, 18119 Rostock.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesundschuh GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 6) am 22.07.2009 eingetragen worden von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ortho-Schaftbau GmbH, Warnemünde, Friedrich-Barnewitz-Straße 4b, 18119 Rostock.Geschäftsanschrift: Friedrich-Barnewitz-Straße 4b, 18119 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2009 mit der Gesundschuh GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 6) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.