Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
|
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Verjans, Benoit Claude, Chastre / Belgien,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ottenschläger, Andreas, Kirchberg-Thening /
Österreich, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
28.12.2023
Tänzel |
HRB 703534:Orthobion GmbH, Konstanz, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 78467 Konstanz.Bestellt als Geschäftsführer: Ottenschläger, Andreas, Eisenstadt / Österreich, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaffarczyk, Dietmar, Kreuzlingen / Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 703534:Orthobion GmbH, Konstanz, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 78467 Konstanz.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SMKD GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 707491) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 703534:Orthobion GmbH, Konstanz, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 78467 Konstanz.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "4point Lab GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 707473) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 703534:Orthobion GmbH, Konstanz, Gottlieb-Daimler-Straße 5, 78467 Konstanz.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CRC Technologies GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 707599) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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