HRB 13955 KI: Orthopädie Vertriebs-Service Nord GmbH, Norderstedt, Ulzburger Straße 131, 22850 Norderstedt. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Kuschewski, Artur; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag im Zuge einer vollsäntigen Neufassung abgändret.
HRB 13955 KI: Orthopädie Vertriebs-Service Nord GmbH, Norderstedt, Ulzburger Straße 131, 22850 Norderstedt. Name der Firma: Orthopädie Vertriebs-Service Nord GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: Ulzburger Straße 131, 22850 Norderstedt; Gegenstand: Betrieb eines Sanitätshauses und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Hesebeck, Holger, * ‒.‒.‒‒, Kaltenkirchen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Kuschewski, Artur, * ‒.‒.‒‒, Stade; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.05.2012; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Orthopädie Vertriebs-Service Nord OHG mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRA 7824 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.05.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.