Orthopädie-Schuh-Technik West GmbH, Neuss, Düsseldorfer Straße 4, 41460 Neuss. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SW Sanitätshaus West GmbH & Co. KG am 9. März 2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Orthopädie-Schuh-Technik West GmbH, Neuss, Düsseldorfer Straße 4, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Kelz, Olaf, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Schild, Heinz Werner, Viersen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25. Februar 2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25. Februar 2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25. Februar 2011 mit der SW Sanitätshaus West GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 6843) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Orthopädie-Schuh-Technik West GmbH, Neuss (Düsseldorfer Straße 4, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 3. April 2008. Gegenstand: Ausübung des Orthopädieschuhmacherhandwerks. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Bormann, Frank Peter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Kelz, Olaf, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Müller, Marcus, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Schild, Heinz Werner, Viersen, * ‒.‒.‒‒; Schöngens, Manfred, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.