HRB 12903: Orthopädieschuhtechnik Fichte GmbH, Niederkassel, Gierslinger Str. 16, 53859 Niederkassel. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gierslinger Straße 11, 53859 Niederkassel.
HRB 12903:Orthopädieschuhtechnik Fichte GmbH, Niederkassel, Gierslinger Str. 16, 53859 Niederkassel.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.03.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12903:Orthopädieschuhtechnik Fichte GmbH, Niederkassel, Gierslinger Str. 16, 53859 Niederkassel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2014. Geschäftsanschrift: Gierslinger Str. 16, 53859 Niederkassel. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von orthopädischen Schuhen und Erzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fichte, Michael Olaf, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Michael Olaf Fichte, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma "Orthopädieschuhtechnik Fichte e.K." mit Sitz in Niederlassung (Amtsgericht Siegburg, HRA 5742) betriebenen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.02.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.