HRB 2224: Ortloff GmbH, Hohenroth, Eckenstr. 27, 97618 Hohenroth. Bestellt: Geschäftsführer: Ortloff, Peter, Hohenroth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 2224: Ortloff GmbH, Hohenroth, Eckenstr. 27, 97618 Hohenroth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ortloff, Peter, Maler und Lackierer, Hohenroth.
HRB 2224:Ortloff GmbH, Hohenroth, Eckenstr. 27, 97618 Hohenroth.Die Gesellschafterversammlung vom 25.8.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 314,36 EUR auf 54.000,00 EUR und die Änderung u.a. des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.8.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um weitere 2.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Ortloff Bodensysteme GmbH mit dem Sitz in Hohenroth und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 56.000,00 EUR. Die Ortloff Bodensysteme GmbH mit dem Sitz in Hohenroth (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5669) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.8.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2224:Ortloff GmbH, Hohenroth, Eckenstr. 27, 97618 Hohenroth.Die Alterra GmbH mit dem Sitz in Hohenroth (Amtsgericht Schweinfurt HRB 3817) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ortloff GmbH, Hohenroth, Eckenstr. 27, 97618 Hohenroth.Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2010 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Bauträger- und Entwicklungsleistungen mit den erforderlichen Verwaltungsleistungen, der Baubetreuung sowie der Vermittlung, des An- und Verkaufs von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten.
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