Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
13 |
b)
Geschäftsanschrift:
Sitz/Niederlassung:
Timmendorfer Strand
Geschäftsanschrift:
Dorfstraße 44 a, 23669 Timmen-
dorfer Strand |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 11.02.2025 ist
der Sitz der Gesellschaft nach Tim-
mendorfer Strand verlegt und der
Gesellschaftsvetrag geändert in § 1
Ziffer 2 (Sitz). |
a)
17.02.2025
Gaertner |
HRB 5565 HL: Oryxx GmbH, Lübeck, Herrenholz 18, 23556 Lübeck. Änderung zu Nr. 1: Namensänderung; Geschäftsführer: von Bismarck, Björn-Michael, geb. Birr, * ‒.‒.‒‒, Timmendorfer Strand; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BvB Consulting GmbH mit Sitz in Timmendorfer Strand (Amtsgericht Lübeck HRB 16551 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5565 HL: Oryxx GmbH, Lübeck, Herrenholz 18, 23556 Lübeck. Geschäftsanschrift: Herrenholz 18, 23556 Lübeck
HRB 5565 HL: Oryxx GmbH, Lübeck, Hafenstraße 1 b, 23568 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Birr von Bismarck Familienholding GmbH mit Sitz in Lübeck (AG Lübeck, HRB 7950 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5565 HL: Oryxx GmbH, Lübeck, Hafenstraße 1 b, 23568 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Birr von Bismarck Immobilienkontor GmbH mit Sitz in Lübeck (AG Lübeck, HRB 6638 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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