Oschatzer Tafel e.V., Oschatz (Lichtstraße 6, 04758 Oschatz). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2011 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung vom selben Tag und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit dem Förderverein Tafel e.V. mit Sitz in Oschatz, mit dem Sitz in Oschatz (Amtsgericht Leipzig VR 6382 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: eV