HRB 209299: Osnabrücker Pflegedienst Manuela Knost GmbH, Osnabrück, Lotter Str. 112, 49078 Osnabrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Natruper Str. 227, 49090 Osnabrück.
HRB 209299: Osnabrücker Pflegedienst Manuela Knost GmbH, Osnabrück, Lotter Str. 112, 49078 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Janina, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 209299:Osnabrücker Pflegedienst Manuela Knost GmbH, Osnabrück, Lotter Str. 112, 49078 Osnabrück.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2015. Geschäftsanschrift: Lotter Str. 112, 49078 Osnabrück. Gegenstand: der Betrieb eines Kranken- und Altenpflegedienstes sowie die Vornahme und Ausführung aller ähnlichen oder damit zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit sie zur Errichtung des Gesellschaftszwecks als dienlich erscheinen oder der Gesellschaft zu fördern geeeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knost, Manuela, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Osnabrücker Pflegedienst Manuela Knost GmbH & Co. KG, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 7522) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.