Ossmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gelsenkirchen (Schwarzmühlenstr. 36, 45883 Gelsenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fahrzeug-Werke Lueg AG am 22.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ossmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gelsenkirchen (Schwarzmühlenstr. 36, 45883 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2005 mit der Fahrzeug-Werke Lueg AG mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 6869) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.