HRB 773340: Ostarhild Immobilien GmbH, Stuttgart, Felix-Dahn-Straße 7, 70597 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Ostarhid GmbH.
HRB 773340: Ostarhid GmbH, Stuttgart, Felix-Dahn-Straße 7, 70597 Stuttgart. Firma von Amts wegen berichtigt in: Ostarhild GmbH.
HRB 773340: Ostarhild Immobilien GmbH, Stuttgart, Felix-Dahn-Straße 7, 70597 Stuttgart. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Ostarhild, Jan, Hürth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 773340: Ostarhild Immobilien GmbH, Stuttgart, Felix-Dahn-Straße 7, 70597 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2019. Geschäftsanschrift: Felix-Dahn-Straße 7, 70597 Stuttgart. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist es, ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen zu verwalten und zu nutzen oder daneben Wohnungsbauten zu betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Ersten Teils des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1493), zu errichten und zu veräußern. Vom Gegenstand des Unternehmens gilt auch umfasst, wenn in Verbindung mit der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes errichtet und veräußert wird und das Gebäude zu mehr als 66 2/3 Prozent Wohnzwecken dient. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten ausführen, für welche die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gemäß $ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht gewährt wird. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bogdanovitch, Irina Petrovna, Hürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Ostarhild, Jahn, Hürth, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ostarhild Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 729979) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 729979: Ostarhild Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Stuttgart, Felix-Dahn-Straße 7, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.12.2019 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Ostarhild Immobilien GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 773340) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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