Osterholz Grundstücksverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Flughafenstraße 31, 41066 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 31.07.2008 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Osterholz Grundstücksverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Flughafenstraße 31, 41066 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Wankumer Heide Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 7289) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.