"Osterich-BAU GmbH", Halberstadt, (Osttangente 5, 38820 Halberstadt).Die Verschmelzung wurde am 10.09.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Osanbrück HRB 20726).
"Osterich-BAU GmbH", Halberstadt, (Osttangente 5, 38820 Halberstadt).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Osterich GmbH mit dem Sitz in Bippen (Amtsgericht Osnabrück HRB 20726) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Osterich-BAU GmbH", Halberstadt (Osttangente 5, 38820 Halberstadt). Einzelprokura: Osterich, Armin, Halberstadt, * ‒.‒.‒‒.