HRA 1412 HU: Osterrade Wind 2. GmbH u. Co. KG, Bredstedt, Kampistoft 16, 25821 Bredstedt. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 16.07.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 8648 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 1412 HU: Osterrade Wind 2. GmbH u. Co. KG, Bredstedt, Kampistoft 16, 25821 Bredstedt. Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Windpark Osterrade GmbH, Bovenau (Amtsgericht Kiel, HRB 2489 RD). Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: 1. Osterrade Windkraft Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Windpark Osterrade Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Bovenau (Amtsgericht Kiel, HRA 8648 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.