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c)
Die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen;
i) die Errichtung und der Betrieb von
Anlagen zur Gewinnung alternativer oder
regenerative Energien;
j) die Erschließung von Baugebieten, der
Erwerb und der Verkauf von bebauten
und unbebauten Grundstücken sowie die
Errichtung von wohnwirtschaftlich oder
gewerblich genutzten Objekten.
Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten,
Unternehmen gründen und sich an
Unternehmen beteiligen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs
auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 04.06.2024
hat Änderungen der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 3 (Erwerb der
Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 10
(Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der
Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben
und Pflichten des Vorstands), § 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis), §
19 (Willensbildung), § 21 (Organkredite), § 22
(Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
24 (Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 26 c (Wahlturnus und
Zahl der Vertreter), § 26 e (Wahlverfahren), §
26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des
Vertreteramtes), § 27 (Frist und Tagungsort),
§ 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30
(Gegenstände der Beschlussfassung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 33
(Abstimmungen und Wahlen), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 36a
(Schriftliche oder elektronische Durchführung
der Vertreterversammlung (virtuelle
Vertreterversammlung), elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung,
nun: Virtuelle Versammlung, hybride
Versammlung und Versammlung im
gestreckten Verfahren), § 36c (Übertragung
der Vertreterversammlung in Bild und Ton,
nun:Teilnahme von Aufsichtratsmitgliedern an
einer Präsenzveranstaltung in Bild und Ton
und Übertragung der Vertreterversammlung in
Bild und Ton), § 37 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben), § 39 (Andere
Ergebnisrücklagen), § 40 (Nachschusspflicht),
§ 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 46
(Bekanntmachungen) und die ersatzlose
Streichung des § 7a (Ausscheiden bei
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) und mit
ihr die Änderung des Gegenstandes
beschlossen. |
a)
22.10.2024
Lamberti |