HRA 100610: Ostfriesischer Kurier GmbH & Co. KG, Norden, Stellmacher Straße 14, 26506 Norden. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2021 im Wege des Formwechsels in die Ostfriesischer Kurier GmbH (AG Aurich, HRB 205849) umgewandelt. Der Formwechsel wird am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205849: Ostfriesischer Kurier GmbH, Norden, Stellmacherstraße 14, 26506 Norden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2021. Geschäftsanschrift: Stellmacherstraße 14, 26506 Norden. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herausgabe, die Herstellung und der Vertrieb der Zeitung "Ostfriesischer Kurier" und des Anzeigenblattes "Echo Norden". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Basse, Charlotte, Norden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ostfriesischer Kurier GmbH & Co. KG, Norden (AG Aurich, HRA 100610) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.