Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH, Stolberg (Wilhelmbusch 11, 52223 Stolberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H. Olbertz Steuerberatungsgesellschaft mbH am 16.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH, Stolberg (Wilhelmbusch 11, 52223 Stolberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom selben Tage mit der H. Olbertz Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 10903) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ostländer & Peters Steuerberatungsgesellschaft mbH, Stolberg (Wilhelmbusch 11, 52223 Stolberg). Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und in § 19 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 600,00 EUR auf 25.600,00 beschlossen.