Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie
gemeinsam.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Imfeld, Markus Ewald, Durbach, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Liquidator:
Imfeld, Markus Ewald, Durbach, * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
02.09.2022
Amann |
HRB 708669: Westiform visuelle Kommunikation GmbH, Ortenberg, Almhöhe 15, 77770 Durbach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: Ostoformex visuelle Kommunikation GmbH. Sitz verlegt; nun: Durbach.
HRB 708669: Westiform visuelle Kommunikation GmbH, Ortenberg, Almhöhe 15, 77770 Durbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
HRB 708669: Westiform visuelle Kommunikation GmbH, Ortenberg, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg. Neue Geschäftsanschrift: Almhöhe 15, 77770 Durbach.
HRB 708669: Westiform visuelle Kommunikation GmbH, Ortenberg, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.03.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Westiform Deutschland GmbH", Ortenberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708673) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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