HRA 5267: Ostrowo GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Prilep GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5331) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 5267: Ostrowo GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Ergänzt gemäß Anmeldung in Fall 4: Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11467), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 5267: Ostrowo GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11467). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mossoro GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRA 5655) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ostrowo GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11467).
Ostrowo GmbH & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe, Schaberweg 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft PBN mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 11467), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bukarest GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. H. (Amtsgericht Bad Homburg v. d. H., HRA 5258) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Busan GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Homburg v. d. H. (Amtsgericht Bad Homburg v. d. H., HRA 5252) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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