Ostsee-Bauträger GmbH & Co. Wohnanlage Ostseepark KG, Graal-Müritz (Rostocker Str. 1, 18181 Seeheilbad Graal-Müritz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ostsee-Bauträger GmbH & Co. Wohnanlage Ostseestrand KG am 30.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ostsee-Bauträger GmbH & Co. Wohnanlage Ostseepark KG, Graal-Müritz (Rostocker Str. 1, 18181 Seeheilbad Graal-Müritz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2008 mit der Ostsee-Bauträger GmbH & Co. Wohnanlage Ostseestrand KG mit Sitz in Graal-Müritz (Amtsgericht Rostock HRA 1420) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.