Othelco I GmbH, Köln, Kunibertsgasse 10, 50668 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden O&R Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH am 25.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Othelco I GmbH, Köln, Kunibertsgasse 10, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.04.2013 mit der O&R Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 129578) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Othelco I GmbH, Köln, Kunibertsgasse 10, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.04.2013 mit der Othelco II (Zweite) GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 71795) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Othelco I GmbH, Köln, Kunibertsgasse 10, 50668 Köln. Von Amts Wegen berichtigt, Nicht mehr: Geschäftsführer: Rao, Rajaram, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒.
Othelco I GmbH, Köln, Königsallee 53-55, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kunibertsgasse 10, 50668 Köln. Geschäftsführer: Rao, Rajaram, London / Großbritannien, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Daubies, Nicolas, Overijse / Belgien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßler, Claudia, Bornheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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