Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Heugel, Fabian, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.04.2024
Hillenbrand |
HRB 510282: Ott & Heugel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ötisheim, Industriestr. 18, 75443 Ötisheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.12.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Innovations-u.Service-Center W. Ott + K. Heugel GmbH", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim HRB 511344) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ott & Heugel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ötisheim, Industriestr. 18, 75443 Ötisheim. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 6 (Übertragung von Geschäftsanteilen) und § 7 Abs.4, 5 (Geschäftsführung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Ott, Franziska, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Ott, Willy, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Heugel, Frank, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Ott & Heugel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ötisheim, Industriestr. 18, 75443 Ötisheim. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Regelung für den Erbfall), § 7 Abs.4 (Geschäftsführung), § 11 Abs. 1 (Abfindung) beschlossen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Ott, Willy, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Ott & Heugel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ötisheim, Industriestr. 4, 75443 Ötisheim. Neue Geschäftsanschrift: Industriestr. 18, 75443 Ötisheim.
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