Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ott, Tina Maria, Rottach-Egern, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ott, Cathrin, Rottach-Egern, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Liquidator:
Ott, Ulrike, Leonberg, * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Die Gesellschaft wird fortgesetzt. |
a)
07.06.2024
Knezevic |
HRB 251667: Ott Holding International GmbH, Leonberg, Rappenberg 1, 71229 Leonberg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Ott, Ulrike, Leonberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Ott, Ulrike, Leonberg; Ott, Tina Maria, München, * ‒.‒.‒‒; Ott, Cathrin, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 251667:Ott Holding International GmbH, Leonberg, Rappenberg 1, 71229 Leonberg.Bestellt als Geschäftsführer: Ott, Tina Maria, München, * ‒.‒.‒‒; Ott, Cathrin, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ott, Herbert, Ingenieur, Leonberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Riba Beteiligungsgesellschaft mbH", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 253069) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Tica Beteiligungsgesellschaft mbH", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 253068) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ott Holding International GmbH, Leonberg, Rappenberg 1, 71229 Leonberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Verwaltungsgesellschaft Ott GmbH", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 250777) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Herbert-Ott-Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 250534) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.