HRA 7796: Otte Energie OHG, Hopsten, Kettelerstraße 39, 48496 Hopsten. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2021 im Wege des Formwechsels in die Otte Energie GmbH mit Sitz in Hopsten (HRB 13522) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13522: Otte Energie GmbH, Hopsten, Kettelerstr. 39, 48496 Hopsten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2021. Geschäftsanschrift: Kettelerstr. 39, 48496 Hopsten. Gegenstand: Die Erzeugung von Strom durch Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie der Verkauf von Strom. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Otte, Werner, Hopsten, * ‒.‒.‒‒; Otte, Michael, Hopsten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Otte Energie OHG, Hopsten (Amtsgericht Steinfurt HRA 7796) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7796: Otte Energie OHG, Hopsten, Kettelerstraße 39, 48496 48496 Hopsten. (Erzeugung von Strom durch Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie der Verkauf von Strom.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kettelerstraße 39, 48496 48496 Hopsten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Otte, Cornelia, Hopsten, * ‒.‒.‒‒; Otte, Michael, Hopsten, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 7796: Otte Energie OHG, Hopsten, Kettelerstraße 39, 48496 48496 Hopsten. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Kettelerstraße 39, 48496 Hopsten.