Ottenhausen GmbH, Vlotho, Lange Str. 76, 32602 Vlotho. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Nöthe, Wolfgang, Vlotho, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
32602 Vlotho
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Amtsgericht: Bad Oeynhausen
Rechtsform: GmbH