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Otto Dörner Kieswerke Nord GmbH, Hamburg (HRB 64606)

Firmendaten

Anschrift
Lederstr. 24
22525 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/54885-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.doerner.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 64606
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Keywords
zuverlässig Zertifikate Wertstoffhandel Werkstatt Verwertung Sonderabfall Service Sand Recycling Norddeutschland Lösung Lager Kunststoff Kommunale Dienstleistung Kies Hochmoderne Sortiertechnik Hamburg Fuhrpark Entsorgung Deponien Container Bestellung Baustoffe Bauabfallsortierung Aufbereitung Altpapier Abfallsortieranlage
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Otto Dörner Kieswerke Nord GmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 64606 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Otto Dörner Kieswerke Nord GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Otto Dörner Kieswerke Nord GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 01.09.2006
Veränderung

Otto Dörner Kieswerke Nord GmbH, Hamburg (Lederstr. 24, 22525 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006 im Wege des Formwechsels in die Otto Dörner Kies und Erdbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRA 104423) am 31.08.2006 wirksam geworden. Der mit der Kommanditgesellschaft Otto Dörner GmbH & Co., Hamburg (AG Hamburg HRA 89782) am 29.12.1998 abgeschlossene und am 21.08.2002 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Stichtag des Formwechsels aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.