HRB 60444: Otto Dörner Umweltschutz GmbH, Hamburg, Lederstraße 24, 22525 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Quensell, Tilmann, Agraringenieur, Hamburg.
HRB 60444: Otto Dörner Umweltschutz GmbH, Hamburg, Lederstraße 24, 22525 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Simonis, Enno, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Simonis, Enno, Dipl.-Kfm., Hamburg.
HRB 60444:Otto Dörner Umweltschutz GmbH, Hamburg, Lederstraße 24, 22525 Hamburg.Der mit der Otto Dörner GmbH & Co. KG (vormals: Kommanditgesellschaft Otto Dörner GmbH & Co.), Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 89782) am 06.07.1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Änderungsvereinbarung vom 07./10.11.2014 geändert worden. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 07.11.2014 haben der Änderung zugestimmt.
Otto Dörner Umweltschutz GmbH, Hamburg, Lederstraße 24, 22525 Hamburg. Geschäftsanschrift: Lederstraße 24, 22525 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Ebbecke, Gerd, Dipl.-Kaufmann, Hamburg.
Otto Dörner Umweltschutz GmbH, Hamburg (Lederstr. 24, 22525 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2007 mit der ODH Bauabfallverwertung - Beteiligungsgesellschaft Holthusen mbH mit Sitz in Holthusen (Amtsgericht Schwerin, HRB 4999) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.