Otto Jourdan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reilingen (Hauptstr. 182, 68799 Reilingen). Die Verschmelzung wurde am 11.06.2008 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Mannheim HRA 701746). Das Registerblatt ist geschlossen.
Otto Jourdan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reilingen (Hauptstr. 182, 68799 Reilingen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.05.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Otto Jourdan e. K." mit Niederlassung in Reilingen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.