HRB 24979: Otto Junker CM GmbH, Simmerath, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sänger, Angelika, Leun, * ‒.‒.‒‒; van der Lucht, Jan, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24979: Otto Junker CM GmbH, Simmerath, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.10.2021 wirksam geworden.
HRB 24979: Otto Junker CM GmbH, Simmerath, Jägerhausstraße 22, 52152 Simmerath. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in Artikel 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 275.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 300.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens (Teilbetrieb Gießerei) der Otto Junker Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lammersdorf (Amtsgericht Aachen HRB 9252) gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 21.09.2021 sowie den Zustimmungsbeschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 21.09.2021 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Mit der Otto Junker Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lammersdorf (Amtsgericht Aachen HRB 9252) als herrschendem Unternehmen ist am 21.09.2021 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.