HRB 5925: Otto Kieven Umzüge GmbH, Düren, Kölner Landstraße 329, 52351 Düren. Nicht mehr Geschäftsführer: Kieven, Otto, Nideggen, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Kieven, Andreas, Düren, * ‒.‒.‒‒; Kieven, Astrid, Nörvenich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5925: Otto Kieven Umzüge GmbH, Düren, Kölner Landstraße 329, 52351 Düren. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 9 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Otto Kieven Umzüge GmbH, Düren, Kölner Landstraße 329, 52351 Düren. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08. 2010. Geschäftsanschrift: Kölner Landstraße 329, 52351 Düren. Gegenstand: Der Betrieb einer internationalen Umzugs- und Möbelspeddition. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kieven, Otto, Nideggen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kieven, Otto, Düren, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Otto Kieven e.K. in Düren (Amtsgericht Düren, HRA 3113) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.