HRA 12096: Otto Pleines GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf-Mühlhofen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Otto Pleines Verwaltungs-GmbH, Mülheim-Kärlich (AG Koblenz HRB 12927). Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Otto Pleines GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (Bendorfer Straße, 56170 Bendorf-Mühlhofen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.04.2007 mit der UBG-Unternehmensbeteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Urmitz (Amtsgericht Koblenz HRA 12734) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Otto Pleines GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (Bendorfer Straße, 56170 Bendorf-Mühlhofen). Vertretungsregelung geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Otto Pleines Verwaltungs-GmbH, Mülheim-Kärlich (AG Koblenz HRB 12927), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.