HRB 9567: Otto Rapp Parkett und Fußbodentechnik GmbH, Filderstadt, Turnackerstraße 62, 70794 Filderstadt. Der zwischen der Gesellschaft und der "Schanbacher GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 223441) am 25.10.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 30.08.2017 beendet. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.09.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9567: Otto Rapp Parkett und Fußbodentechnik GmbH, Filderstadt, Turnackerstraße 62, 70794 Filderstadt. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schanbacher GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 223441) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Otto Rapp Parkett und Fußbodentechnik GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 59, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Filderstadt. Änderung der Geschäftsanschrift: Turnackerstraße 62, 70794 Filderstadt.
Otto Rapp Parkett und Fußbodentechnik GmbH, Stuttgart (Handwerkstr. 59, 70565 Stuttgart). Mit der "Schanbacher GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 223441) wurde am 25.10.11 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 25.10.2011 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Otto Rapp Parkett und Fußbodentechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, (Handwerkstr. 59, 70565 Stuttgart).Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf Euro umgestellt und auf 130.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Otto Rapp Parkett und Fußbodentechnik GmbH. Stammkapital nun: 130.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schanbacher, Michael, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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